{"id":13920,"date":"2015-09-23T14:36:33","date_gmt":"2015-09-23T14:36:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.smartray.com\/de\/?page_id=13920"},"modified":"2020-10-15T10:47:27","modified_gmt":"2020-10-15T10:47:27","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.smartray.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling legal_notes\" style=\"--awb-background-position:left top;--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:20px;--awb-padding-right:0px;--awb-padding-bottom:20px;--awb-padding-left:0px;--awb-border-sizes-top:0px;--awb-border-sizes-bottom:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-two\" style=\"--awb-margin-top-small:10px;--awb-margin-right-small:0px;--awb-margin-bottom-small:10px;--awb-margin-left-small:0px;\"><h2 class=\"fusion-title-heading title-heading-left\" style=\"margin:0;\"><strong>Allgemeine Lieferbedingungen f\u00fcr SmartRay Version 23-09-2020<\/strong><\/h2><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h3><strong> 1. Allgemeine Bedingungen.<\/strong><\/h3>\n<p>Umfang, Qualit\u00e4t und alle Bedingungen der Lieferungen oder Dienstleistungen (nachfolgend &#8222;Lieferungen&#8220; genannt) werden ausschlie\u00dflich durch die schriftlichen Erkl\u00e4rungen beider Parteien und durch die schriftlichen Bestimmungen dieser Bedingungen (nachfolgend &#8222;Vertrag&#8220; genannt) definiert.<\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers gelten nur, wenn die SmartRay GmbH (nachfolgend &#8222;Lieferant&#8220; genannt) diese ausdr\u00fccklich schriftlich akzeptiert. Der Vertrag gilt als mit der Annahme der Bestellung durch den Lieferanten abgeschlossen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kostenvoranschl\u00e4ge, Zeichnungen und andere Dokumente (nachfolgend &#8222;Dokumente&#8220; genannt) beh\u00e4lt sich der Lieferant alle Rechte, Titel und Interessen an allen geistigen Eigentumsrechten vor, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf das Urheberrecht an den Dokumenten.<\/p>\n<p>Diese Unterlagen d\u00fcrfen dritten Personen ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten nicht zur Verf\u00fcgung gestellt werden und werden auf Verlangen unverz\u00fcglich an den Lieferanten zur\u00fcckgesandt, wenn ihm der Vertrag nicht erteilt wird.<\/p>\n<p>Die obigen Abs\u00e4tze 3 und 4 gelten entsprechend f\u00fcr die Unterlagen des K\u00e4ufers; diese kann der Lieferant jedoch seinen Unterauftragnehmern und Unterlieferanten zur Verf\u00fcgung stellen, die vom Lieferanten beauftragt wurden. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h3><strong>2. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>Die Preise gelten ab Werk (Incoterms 2020) ausschlie\u03b2lich Verpackung, Steuern, Z\u00f6lle oder Abgaben, die nach geltendem Recht zu entrichten sind.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, die vom Lieferanten f\u00fcr solche Steuern, Z\u00f6lle oder Abgaben zus\u00e4tzlich zu zahlen oder zu erstatten, die bei dem Lieferanten bzw. seinen Unterauftragnehmern im Zusammenhang mit der Lieferung anfallen. Zahlungen werden kostenfrei f\u00fcr den Lieferanten an das vom Lieferanten mitgeteilte Bankkonto oder die vom Lieferanten mitgeteilte Zahlungsstelle geleistet.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtsverbindlichen Anspr\u00fcchen aufrechnen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder ausdr\u00fccklich Besteller best\u00e4tigt, gelten folgende\u00a0 Zahlungsbedingungen: 50% Vorauszahlung und 50% vor Lieferung netto vierzehn (14) Tage ab Rechnungsdatum.<\/p>\n<p>Kommt der K\u00e4ufer in Verzug mit den vereinbarten Zahlungsbedingungen, so haftet er ohne Mahnung zur Zahlung von Verzugszinsen ab dem 31. Tag ab Rechnungsdatum in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem \u00a0aktuellen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank. Der K\u00e4ufer haftet f\u00fcr alle Kosten, Geb\u00fchren und Aufwendungen, die dem Lieferanten bei der Einziehung von Schuldverschreibungen entstehen.<\/p>\n<p>Der Lieferant kann die Zahlungsbedingungen vor der Lieferung \u00e4ndern und Vorauszahlungen und Garantien verlangen, wenn dies aufgrund der Situation des K\u00e4ufers, der Transportsituation oder des Lieferortes zumutbar ist.<\/p>\n<h3><strong>3. Eigentumsvorbehalt.<\/strong><\/h3>\n<p>Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferanten, bis jeder Anspruch gegen den K\u00e4ufer, auf den der Lieferant im Rahmen dieser Gesch\u00e4ftsbeziehung Anspruch hat, ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<p>\u00dcbersteigt der Gesamtwert der Sicherungsrechte des Lieferanten den Wert aller gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so hat der Lieferant auf Verlangen des K\u00e4ufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben; der Lieferant ist berechtigt zu w\u00e4hlen, welcheSicherheitsrechte er freigeben m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Mit Vertragsabschluss erm\u00e4chtigt der K\u00e4ufer den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt in der erforderlichen Form in \u00f6ffentlichen Registern, B\u00fcchern oder \u00e4hnlichen Aufzeichnungen, alles in \u00dcbereinstimmung mit den einschl\u00e4gigen nationalen Gesetzen, eintragen oder bekanntzugeben und alle entsprechenden Formalit\u00e4ten auf Kosten des K\u00e4ufers zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist es dem K\u00e4ufer untersagt, die Lieferungen zu verpf\u00e4nden oder als Sicherheit zu \u00fcbereignen, und der Weiterverkauf ist nur im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang und unter der Bedingung zul\u00e4ssig, dass der K\u00e4ufer entweder die Zahlung von seinem Kunden erh\u00e4lt den Vorbehalt macht, so dass das Eigentum erst nach Erf\u00fcllung seiner Zahlungspflicht auf den Kunden \u00fcbertragen wird.<\/p>\n<p>Im Falle von Pf\u00e4ndungen der Lieferungen oder \u00e4hnlicher Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter, die dazu f\u00fchren k\u00f6nnen, dass der Lieferant das Eigentum an den Lieferungen verliert, hat der K\u00e4ufer den Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich davon zu unterrichten.<\/p>\n<p>Bei wesentlichen Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen durch den K\u00e4ufer, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, die Lieferungen zur\u00fcckzunehmen. Der K\u00e4ufer ist zur R\u00fccksendung verpflichtet. Die R\u00fccknahme, die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Inbesitznahme der Lieferungen durch den Lieferanten bedeutet nicht den R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant hat dies ausdr\u00fccklich bestimmt.<\/p>\n<h3><strong>4. Liefer- und Verz\u00f6gerungszeit.<\/strong><\/h3>\n<p>Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist ist abh\u00e4ngig vom rechtzeitigen Eingang aller Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie der Erf\u00fcllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>Soweit diese Bedingungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt sind oder die Nichterf\u00fcllung der Lieferfrist auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist entsprechend, es sei denn, der Lieferant ist f\u00fcr den Verzug verantwortlich.<\/p>\n<p>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt umfassen unter anderem die Mobilisierung, den Krieg, den zivilen Aufstand, den Terrorismus, Regierungsakte, Pandemien, Streik, Aussperrung, Rohstoffknappheit, Mangel an Transportmitteln, Unterbrechung der Elektrizit\u00e4t und der Natur, Hindernisse aus nationalen, EU- oder internationalen Au\u00dfenhandels- und Zollvorschriften oder Embargos oder andere Sanktionen oder \u00e4hnliche Gr\u00fcnde, f\u00fcr die der Lieferant nicht verantwortlich ist.<\/p>\n<p>Ist der Lieferant f\u00fcr einen Lieferverzug verantwortlich, so kann der K\u00e4ufer, sofern er nachweisen kann, dass er durch eine solche Verz\u00f6gerung einen Schaden erlitten hat, Schadenersatz verlangen, der aber in keinem Fall 5 % des Preises dieser Lieferungen, die aufgrund des Verzugs nicht in den vorgesehenen Gebrauch genommen werden konnten.<\/p>\n<p>Dies gilt auch nach Ablauf einer dem Lieferanten gesetzten Frist f\u00fcr die Lieferung. Der K\u00e4ufer ist zur K\u00fcndigung des Vertrages nur berechtigt, wenn eine angemessene Fristverl\u00e4ngerung, die dem Lieferanten gew\u00e4hrt wurde, nicht eingehalten wurde.<\/p>\n<p>Alle weiteren Rechte und Rechtsbehelfe des K\u00e4ufers als die nach diesem Abschnitt 4 aufgrund einer Verz\u00f6gerung, insbesondere das Recht des K\u00e4ufers, Schadenersatz zu verlangen, der die in diesem Abschnitt 4 genannten Grenzen \u00fcberschreitet, sind ausgeschlossen. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die Lieferung auf Verlangen des K\u00e4ufers um mehr als einen Monat nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft durch den Lieferanten, so k\u00f6nnen dem K\u00e4ufer f\u00fcr jeden angefangenen Monat bis zu 0,5 % des Vertragspreises als Lagerkosten in Rechnung gestellt werden, h\u00f6chstens jedoch 10 % des Gesamtvertragspreises.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer die \u00a0Annahme der Lieferungen verweigert, hat der K\u00e4ufer dem Lieferanten alle durch diese Verweigerung entstehenden\u00a0 Mehrkosten und Aufwendungen zu erstatten.<\/p>\n<h3><strong>5. Risiko\u00fcbertragung.<\/strong><\/h3>\n<p>Die Gefahr des Verlustes geht mit der Lieferung auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die Lieferung aus Gr\u00fcnden, die des K\u00e4ufers zustehen, oder ist der K\u00e4ufer aus anderen Gr\u00fcnden mit der Abnahme der Lieferung in Verzug, so geht die Verlustgefahr an dem Tag, an dem sie ohne die vorgenannten Verz\u00f6gerungen \u00fcbergegangen w\u00e4re, auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<h3><strong>6. Software.<\/strong><\/h3>\n<p>Software (einschlie\u00dflich Firmware), die von me Lieferanten mitgeliefert \u00a0wird (zusammen die &#8222;Software&#8220;), wird dem K\u00e4ufer nur unter Lizenz zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Lieferant gew\u00e4hrt dem K\u00e4ufer eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software in \u00dcbereinstimmung mit den geltenden Lizenzbedingungen des Lieferanten, die entweder bei der Er\u00f6ffnung der Software (&#8222;Shrink Wrap&#8220;) oder bei der Erstinstallation der Software (&#8222;Click Wrap&#8220;) akzeptiert werden muss.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer erkennt an, dass die Software als Originalwerk qualifiziert ist und urheberrechtlich gesch\u00fctztes Material darstellt und dass es (au\u00dfer unter bestimmten gesetzlich vorgesehenen Umst\u00e4nden) strengstens untersagt ist, direkt oder \u00fcber andere Personen (a) nicht autorisierte Kopien der Software zu erstellen oder zu verbreiten; oder (b) Eigentumsrechte an der Software erwerben; oder (c) die Software zu de-kompilieren.<\/p>\n<p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich an den K\u00e4ufer hierunter lizenziert, bleiben alle Rechte an der Software sowie alle Erweiterungen, Erweiterungen und Modifikationen davon, jederzeit beim Lieferanten und Dritten, die ein g\u00fcltiges Recht an der Software haben. In Falle einer \u00dcbertragung der Lizenz an einen Dritten haben, stellt der K\u00e4ufer sicher, dass diese Dritten an die einschl\u00e4gigen Lizenzbedingungen gebunden sind.8.<\/p>\n<h3><strong>7. Annahme.<\/strong><\/h3>\n<p>Der K\u00e4ufer wird die Annahme der Lieferungen wegen geringf\u00fcgiger M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/p>\n<h3><strong>8. M\u00e4ngelhaftung.<\/strong><\/h3>\n<p>Der Lieferant haftet gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer f\u00fcr M\u00e4ngel, einschlie\u00dflich der Nichteinhaltung ausdr\u00fccklicher Gew\u00e4hrleistungen oder der Nichterf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungen wie folgt: Der Lieferant wird auf schriftliche Aufforderung des K\u00e4ufers nach seiner Wahl einen Mangel beheben oder Lieferungen ersetzen, die sich innerhalb der M\u00e4ngelhaftungsfrist als mangelhaft herausstellten, sofern dies auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die vor dem Gefahren\u00fcbergang bestanden haben.<\/p>\n<p>Soweit defekte Teile ausgetauscht werden m\u00fcssen, gehen diese defekten Teile in das Eigentum des Lieferanten \u00fcber. Die M\u00e4ngelhaftungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate ab dem Tag des Gefahren\u00fcbergangs an den K\u00e4ufer. Der K\u00e4ufer hat die Lieferungen unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen und den Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber M\u00e4ngel zu informieren.<\/p>\n<p>Wenn der K\u00e4ufer den Lieferanten nicht schriftlich informiert, gelten die Lieferungen in Bezug auf solche M\u00e4ngel als genehmigt.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer kann Zahlungen wegen M\u00e4ngeln nur zur\u00fcckhalten, wenn der K\u00e4ufer die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des geltend gemachten M\u00e4ngelhaftungsanspruchs zweifelsfrei begr\u00fcndet. Dem Lieferanten wird ausreichend Zeit und Gelegenheit zur M\u00e4ngelbeseitigung einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer hat auf seine Kosten und auf Verlangen des Lieferanten die mangelhaften Teile an den Lieferanten zu senden. L\u00e4uft eine dem Lieferanten gew\u00e4hrte angemessene Verl\u00e4ngerung ab, ohne dass der Mangel behoben wird, so hat der K\u00e4ufer das Recht auf Minderung des Vertragspreises oder, wenn der nicht mangelhafte Teil der Lieferungen f\u00fcr den K\u00e4ufer unbrauchbar ist, das Recht, den Vertrag zu k\u00fcndigen und die Lieferung rueckabzuwickeln.<\/p>\n<p>Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die die Nutzung der jeweiligen Lieferung nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, unwesentliche Abweichungen der Lieferungen von der Spezifikation der Lieferungen, nat\u00fcrliche Abnutzung oder Besch\u00e4digung, die sich aus besonderen \u00e4u\u00dferen Einfl\u00fcssen der Lieferungen ergeben oder die nicht vertragsgem\u00e4\u00df vom Lieferanten \u00fcbernommen wurden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus haftet der Lieferant nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die vom K\u00e4ufer oder von Dritten verursacht werden, die nicht vom Lieferanten beauftragt sind, insbesondere, aber nicht beschr\u00e4nkt auf fehlerhafte oder fahrl\u00e4ssige Handhabung, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Belastung, fehlerhafte Installation, unsachgem\u00e4\u00dfe \u00c4nderung oder Reparatur, die nicht vom Lieferanten durchgef\u00fchrt wird oder unangemessene Fundamentierung. Weitergehende Rechte und Rechtsbehelfe des K\u00e4ufers als die nach diesem Abschnitt 8 genannten Rechte aufgrund eines Mangels sind ausgeschlossen.<\/p>\n<h3><strong>9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte.<\/strong><\/h3>\n<p>Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stellt der Lieferant die Lieferungen frei von den gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend &#8222;Geistige Eigentumsrechte&#8220; genannt) zur Verf\u00fcgung, die in dem Land bestehen, in dem der K\u00e4ufer seinen Sitz hat. F\u00fcr den Fall, dass ein Dritter wegen einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte durch die Lieferungen berechtigte Anspr\u00fcche gegen den K\u00e4ufer geltend macht, haftet der Lieferant gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer wie folgt: Der Lieferant hat auf eigene Wahl und Kosten entweder:<\/p>\n<p>a) ein Recht zur Nutzung der Lieferungen zu erwirken oder<\/p>\n<p>b) die Lieferungen so zu \u00e4ndern, dass die Rechte Dritter nicht verletzt werden; oder (c) die entsprechende Lieferung zu ersetzen.<\/p>\n<p>Ist dies f\u00fcr den Lieferanten vern\u00fcnftigerweise nicht m\u00f6glich, ist der K\u00e4ufer berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen, woraufhin der Lieferant die entsprechende Lieferung zur\u00fccknimmt und gleichzeitig den Vertragspreis f\u00fcr diese Lieferung zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>Die vorgenannten Verpflichtungen des Lieferanten bestehen nur, wenn der K\u00e4ufer dem Lieferanten die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich mitgeteilt hat, der K\u00e4ufer eine Verletzung nicht anerkannt hat und alle Gegenma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen dem Lieferanten vorbehalten sind.<\/p>\n<p>Stellt der K\u00e4ufer die Nutzung der Lieferungen zur Minderung des Schadens oder aus anderen wichtigen Gr\u00fcnden ein, so ist er verpflichtet, den Anspruchstellern klarzumachen, dass die ausgesetzte Nutzung nicht die Anerkennung einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums bedeutet. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen, wenn er f\u00fcr eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums verantwortlich ist.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind auch ausgeschlossen, wenn die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch besondere Anforderungen des K\u00e4ufers, durch eine vom Lieferanten nicht vorhersehbare Nutzung der Lieferungen, durch die vom K\u00e4ufer ver\u00e4nderten Lieferungen oder durch Verwendung der Lieferungen mit nicht vom Lieferanten gelieferten Produkten verursacht wurde.<\/p>\n<p>Weitergehende Rechte und Rechtsbehelfe des K\u00e4ufers als die nach diesem Abschnitt 9, die auf einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter, insbesondere dem Recht des K\u00e4ufers auf Schadensersatz, beruhen, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<h3><strong>10. Unm\u00f6glichkeit der Leistung \/ Anpassung des Vertrages.<\/strong><\/h3>\n<p>Ist es dem Lieferer aus ihm zu vertretenen \u00a0Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich, die Lieferungen durchzuf\u00fchren, ist der K\u00e4ufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch des K\u00e4ufers ist auf 10 % des Wertes des Teils der Lieferungen begrenzt, der aufgrund der Unm\u00f6glichkeit nicht in den vorgesehenen Gebrauch genommen werden kann.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer hat keine zus\u00e4tzlichen Rechte, insbesondere weder das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, den Vertrag zu k\u00fcndigen, noch die Verg\u00fctung zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n<p>Sollten unvorhersehbare Ereignisse im Rahmen von Ziffer 4 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt des Vertrages wesentlich ver\u00e4ndern oder wesentliche Auswirkungen auf das Gesch\u00e4ft des Lieferanten haben, so wird der Vertrag angemessen und in gutem Glauben angepasst.<\/p>\n<p>Ist dies wirtschaftlich nicht zumutbar, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrages ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen, wenn ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt mehr als 180 Tage andauert.<\/p>\n<p>Will der Lieferant von diesem K\u00fcndigungsrecht Gebrauch machen, so hat er den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach Bekanntwerden des Ereignisses h\u00f6herer Gewalt schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Diese Benachrichtigungspflicht gilt auch dann, wenn zun\u00e4chst eine Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden war.<\/p>\n<h3><strong>11. Bestellungen Stornierung<\/strong><\/h3>\n<p>Die Stornierung einer Bestellung unterliegt folgenden reverse Geb\u00fchren und Geb\u00fchren, die wie folgt berechnet werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Stornierungen, die neunzig (90) oder mehr Tage vor dem geplanten Liefertermin erfolgen, f\u00fchren zu einer Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von 15% des urspr\u00fcnglichen Bestellwertes, sofern keine Produktion begonnen hat. Wenn die Produktion begonnen hat, kann der K\u00e4ufer verlangen, dass die Produktion eingestellt wird, ist aber f\u00fcr alle Kosten im Zusammenhang mit dem In-Process-Material verantwortlich, die vom Lieferanten zu bestimmenden Kosten.<\/li>\n<li>Stornierungen innerhalb von neunzig (90) und sechzig (60) Tagen vor dem geplanten Liefertermin f\u00fchren zu einer Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von 65% des urspr\u00fcnglichen Bestellwertes.<\/li>\n<li>Stornierungen innerhalb von sechzig (60) und drei\u00dfig (30) Tagen vor dem geplanten Liefertermin f\u00fchren zu einer Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von 80% des urspr\u00fcnglichen Bestellwertes.<\/li>\n<li>Stornierungen unter drei\u00dfig (30) Tagen ab dem geplanten Lieferdatum f\u00fchren zu einer Stornogeb\u00fchr von 100%.<\/li>\n<li>Es ist vereinbart, dass der Lieferant aufgrund einer Stornierung der Bestellung das Recht hat, im Zusammenhang mit der Bestellung geleistete An- oder Vorauszahlungen ganz oder teilweise zur\u00fcckzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>12. Weitere Haftung.<\/strong><\/h3>\n<p>Sofern in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, hat der K\u00e4ufer keinen Schadensersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschlie\u00dflich der Verletzung von Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder von unerlaubten Handlungen entstehen. Die vorstehenden Einschr\u00e4nkungen gelten nicht, wenn eine Haftung zwingend ist, z.B. bei Nichteinhaltung einer \u00fcbernommen Garantie oder bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Verantwortlichen des Lieferanten, bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (&#8222;wesentliche Vertragspflicht&#8220;) oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.<\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es gilt ein anderer Fall des Ausschlusses der hiernach vereinbarten Haftungsbeschr\u00e4nkung.<\/p>\n<h3><strong>13. Vertraulichkeit.<\/strong><\/h3>\n<p>Alle Informationen, die der Lieferant dem K\u00e4ufer im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Verf\u00fcgung stellt, sind vertraulich zu behandeln. Der K\u00e4ufer darf die Informationen nur f\u00fcr die im Vertrag genannten Zwecke verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht f\u00fcr Informationen, die a) bereits \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind oder der \u00d6ffentlichkeit ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung zug\u00e4nglich gemacht werden oder b) sich vor \u00dcbermittlung des Lieferanten bereits im Besitz des K\u00e4ufers ohne Geheimhaltungsverpflichtung befanden oder c) von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht rechtm\u00e4\u00dfig erlangt wurden oder d) vom K\u00e4ufer unabh\u00e4ngig entwickelt wurden, ohne dass die vom Lierfanten \u00fcbermittleten Informationen verwendet wurden. Die in diesem Abschnitt 13 genannten Verpflichtungen gelten \u00fcber jede Beendigung des Vertrags hinaus.<\/p>\n<h3><strong>14. Streitbeilegung \/ anwendbares Recht.<\/strong><\/h3>\n<p>Soweit der K\u00e4ufer Kaufmann ist, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergeben, der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch nach eigener Wahl ebenfalls berechtigt, am Sitz des K\u00e4ufers Klage zu erheben. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h3><strong>15. Verschiedenes.<\/strong><\/h3>\n<p>Fehler, unbeabsichtigte L\u00fccken und Widerspr\u00fcche im Vertrag sind im Einklang mit dem Geist dieses Vertrages auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Interessen beider Parteien zu behandeln und auszulegen. Bei Rechtsung\u00fcltigkeit einzelner Bestimmungen bleiben die \u00fcbrigen Teile dieses Vertrages g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Die vorgenannten Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn die Einhaltung der verbleibenden Vertragsbedingungen f\u00fcr eine der Parteien eine unannehmbare H\u00e4rte darstellen w\u00fcrde.<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":22,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-13920","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen SmartRay GmbH<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Hier finden Sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der SmartRay GmbH, einem 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